Zwei Scheinwerfer ?!
Ich habe diese Frage kürzlich mit meinem TÜV besprochen, da ich für 'ne ältere Five-Stars-Vollverkleidung mit Doppelscheinwerfer eine Einzelabnahme vorbereite. Antwort des TÜV-Stellen-Leiters:
Bei gemeinsamer Streuscheibe (mit E-Zeichen) kann das Abblendlicht auf beide Scheinwerfer geschaltet sein, ohne gemeinsame Streuscheibe nur bei jüngerer Zulassung (s.o.).
Die nicht ganz so legale Schaltungslösung: nach dem zusätzlichen Abblendrelais (damit der Lichtstrom nicht voll über den Schalter läuft) wird in die Abblendleitung zum 2. Scheinwerfer ein Ein/Aus-Schalter gesetzt und bei Bedarf (TÜV, Kontrolle) einfach umgelegt .
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