Zitat:
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Zitat von danger_gerbi
Er nu' wieder...
Aber is ja richtig so!
Und bei mir ists halt zu spät, ich muss zahlen  Nene... sind doch letzten Endes alle Biker... und kleine Grüppchen auf Tour.
Aber solches Relativiergeschwafel wirst du gewiss auch als Antwort bekommen; "Nie was passiert!" 
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Nehmen wir mal folgendes an:
Du fährst vor meinem Kumpel und mir. Du hast mal wieder zuviel Öl in dein Möpp gefüllt.
Dein Motor platzt. Dein Motoröl verteilt sich unmittelbar vor uns auf der Fahrbahn und wir stürzen, sind beide verletzt und unsere Moppeds Schrott.
Passiert so etwas bei 'ner normalen Tour, tritt deine Haftpflichtversicherung ein und gut ist's. Wenn wir aber nicht nur dem Veranstalter sondern auch dir gegenüber einen Haftungsverzicht erklärt haben, braucht auch deine Haftpflichtversicherung nicht einzutreten.
Also:
- Zahlen wir die Schäden an unseren Möpps und unserer Kleidung selbst.
- Tritt die Vollkaskoversicherung meines Kumpels für sein 6 Wochen altes Möpp nicht ein.
- Kann unsere Krankenversicherung keinen Schadenersatz von deiner Haftpflichtversicherung fordern und nimmt uns in Regress.
- Kann unser Arbeitgeber keinen Schadenersatz von deiner Haftpflichtversicherung fordern und nimmt uns in Regress.
Deshalb will ich eine Erläuterung, wie dieser Absatz gemeint ist. Ein Haftungsverzicht gegenüber dem Veranstalter ist bei solchen Veranstaltungen normal, aber ein Haftungsverzicht gegenüber den anderen Veranstaltungsteilnehmern ist eher unüblich. Ob's wirklich so gemeint ist, bleibt abzuwarten aber die Formulierung ergibt genau diesen Sinn.
Gruß Uwe