Ging schneller als ich dachte - es scheint zu stimmen. Hier ein Auszug:
Für Krafträder die vor dem 1.1.1990 zugelassen wurden, genügt ein Rückspiegel links. Alle Krafträder, die nach diesem Datum zugelassen wurden und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100km/h haben, brauchen je einen Rückspiegel auf der linken und auf der rechten Seite. Rückspiegelgröße: - nach StVZO: mind. 60cm² spiegelnde Fläche - nach EU-Norm: runde Rückspiegel 10cm Mindestdurchmesser, ovale Rückspiegel 15cm Mindestbreite, 10cm Mindesthöhe - nach ECE-Norm: mind. 69cm² spiegelnde Fläche
Stammt aus einer STVZO Auflistung.
|