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Alt 28.06.2009, 23:01:36   #1
Judeldudel
Stammtisch Bodensee
 
Registriert seit: 16.04.2007
Ort: noch in Karlsruhe
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Baujahr: 1994
Standard Brauche Hilfe!

Sachlage ist die:
Ich hab mein Motorrad auf eine art Weg abgestellt, blockiere damit nichts und der weg ist auch auf keinem Privatgrundstück oder so.
Ich bin im Moment, für über nen Monat, in Holland.
Heute abend ruft mich mein WG mitbewohner aus Karlsruhe an, dass ein Zettel an der Wohnheimstür hing, auf dem stand, dass der Besitzer der GS sie wegfahren soll, sonst wird sie abgeschleppt.
Ist das überhaupt rechtens???
Ich hab keine ahnung was ich tun sollte von hieraus, ich kann ja kein Telekinese.
Habe weder einen Namen des Nachbarn, noch seine Telefonnummer... Motorradschlüssel liegt schön in meinem Zimmer in Karlsruhe aber niemand außer mir hat ein Schlüssel für das Zimmer.
Kommt mein Nachbar damit durch, mein Möp abschleppen zu lassen?
Wenn ja, was kommt dann auf mich zu? z.b. geldmäßig?

Entschuldigt meine Ausdrücke, aber was ist das für ein behinderter Penner, der sich an einem Motorrad stört, das niemanden behindert??? Bin grad total geladen!
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GS 500 E, Baujahr 94, 46PS, schwarz, ~15000km, tiefergelegt, sb-lenker, stahlflex vorne, mini-led-blinker, wilbers gabelfedern, bt45 reifen, spiegel fury, moosgummigriffe splash.
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