Re: Brauche Hilfe!
Man müsste in der Tat hier zunächst einmal wissen, wem der Weg gehört.
Ist er öffentlich, bin ich mal gespannt, wie der Nachbar das Abschleppen in Eigenregie begründen will. Da ist das Ordnungsamt zuständig, wenn die nicht abschleppen, darf das der Nachbar auch nicht.
Ist der Weg privat, kann der Privatmensch als Besitzer die Nutzung des Weges in Eigenregie bestimmen. Dazu gehört dann leider auch, ob da jemand sein Krad abstellen kann oder nicht. In diesem Fall wird das Ordnungsamt nicht abschleppen, weils Privatgelände ist und es die Ordnungsehörde nichts angeht. Der Eigentümer oder Verwalter kann, zunächst auf eigene Kosten, das Fahrzeug von seinem Grundstück entfernen lassen. Später muss er dann auf dem Zivilverfahrensweg versuchen sein Geld wieder zu bekommen. Aber berechtigt ist er dazu.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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