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Alt 25.03.2004, 21:46:47   #28
King Madness
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Melde dich mit dem Kennzeichen, welches er am Tattag hatte bei der HUK Versicherung, die geben die die richtige Versicherung von ihm.
Selbst wenn die Versicherung ihm gekünigt hatte, regulieren die den Schaden hier in Deutschland.

Dafür darf er sich dann etwas wärmer anziehen, da die Versicherung sich
1.) das Geld von ihm wiederholt,
2.) ihm eine Anzeige verpasst, wegen Versicherungsbetrug,
3.) die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt wegen Steuerbetrug (ohne Versicherung= ohne Steuer),
4.) Die Behörde ein Verfahren wegen "fahren ohne Versicherung" anhängt. (Punkte und Fahrverbot)

Lohnt sich doch, oder ?

PS.: Deinen Anwalt zahlt er übrigens auch.

Zu diesem Thema rate ich sowieso jedem (mindesten jedem Zweiradfahrer), sich einen Verkehrsrechtschutz zuzulegen.
Die paar Euros können sich irgendwann einmal auszahlen.


[edit]
Zum Thema Leihfahrzeug habe ich mal gehört, das, wenn man ein zweites Fahrzeug besitzt (z.B. ein Auto), keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug hat, da man ja das 2. Fahrzeug benutzen kann.
Ich weiß aber nicht, wie das bei Auto aussieht, da ich ja schließlich meine Kinder oder meine Frau nicht mit dem Motorrad zum Kindergarten / Schule / Arbeit fahren kann (dann müssten die neue Schutzkleidung kaufen ).
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Ralf Georg
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Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977)
Befürworter des Organspendeausweises
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