Beim Lasern gibt es keine "Beweisfotos". Da reicht die Aussage von den zwei Polizisten (manchmal sogar nur einer) die das Gerät bedienen, daß du das warst. Zum anderen sagt man Österreichischen Gendarmen nach, Geschwindigkeitsüberschreitungen nach Gusto abzuschätzen. Eine Unsitte die sich offensichtlich jetzt auch in Deutschland breitzumachen droht. Wenn man den Medien glauben schenken darf, wonach ein Autofahrer mit einer herkömmlichen Videokamera "geblitzt", respektive "gefilmt" wurde und daraus ein Geschwindigkeitsvergehen konstruiert wurde, welches erstinstanzlich Bestand hat.
Da war nichts mit im Zweifel für...da gab's 'nen saftiges Bußgeld.
syih
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Es gibt kein Beweisfoto, allerdings gibt es auf dem Laser einen Messwert. Man vertraut den Beamten insoweit, dass man Ihnen glaubt, wenn Sie aussagen, dass der angezeigte Wert zu dem fraglichen Fahrzeug gehört.
Zu der ersten Instanz: "Der Hersteller gibt für eine richtige Messung eine zwingendermaßen geeichte Kamera vor."
Die Zweite Instanz könnte sehr gut anders entscheiden als die erste.
Gruß
~Idefix~
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