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Alt 30.03.2004, 08:43:10   #9
XPulse
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Hmmm das mit dem Abständen kommt laut meinen Prüfer auf die Zulassung an. Meine hat z.B. eine EU-Zulassung und hat nachdem andere Abstände und Einzelheiten zu beachten.

Z.B.: Ein Motorrad mit Zulassung nach StVZO benötigt zwingend eine Hinterrad-Abdeckung, die maximal 15 Zentimeter über der Hinterachse aufhören darf. Im Regelwerk der EU-Richtlinie ist eine solche Radabdeckung allerdings nicht vorgesehen. Deswegen darf ich ohne fahren. Werde versuchen es mir so auch eintragen zu lassen - mal sehen was passiert.
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