Thema: Lasermessung
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Alt 09.09.2009, 20:59:22   #23
Zwockel
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Mit der "von uns war das keiner"-Nummer kommst du nicht weit.
Im Zweifelsfall wird der Halter der Maschine belangt, da dieser "die Verantwortung für das Fahrzeug/dessen Nutzung trägt" (es sei denn, ihr habt sie als gestohlen gemeldet).

Wie schon gesagt: Verbuch's als Lehrgeld und pass das nächste Mal auf.
Bist alt genug um zu wissen, dass ein Handeln Konsequenzen nach sich zieht.
Klingt hart, ist aber leider nunmal so
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