Zitat:
Zitat von berndy
Das ist so nicht ganz korrekt.
Es kommt, wie immer, darauf an.
Wenn das in der Zulassungsbescheinigung bzw. im Fahrzeugschein so eingetragen ist, stimmts.
Bei mir ist nichts eingetragen, weder eine Reifenbindung oder der Vermerk vorne und hinten nur ein Hersteller.
Nach der StVZO ist grundsätzlich Mischbereifung erlaubt. Es dürfen auf einer Achse jedoch nur Reifen gleicher Bauart montiert sein. Die Bauart meint hier jedoch nicht den Hersteller oder den Profiltyp sondern nur Radial- oder Diagonal-Reifen.
Bei einem Pkw beispielsweise kann man vier verschiedene Reifen montieren, z.B. vorne links einen Dunlop Diagonal, vorne rechts einen Michelin Diagonal, hinten links einen Vredestein Radial und hinten rechts einen Barum Radial.
Die Reifen müssen nur die gleiche Dimension und das vorgeschriebene Mindestprofil aufweisen.
Natürlich nur, wenn nichts anderes in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist.
In wieweit das sinnvoll oder sicher bzw. unsicher ist, beurteile ich nicht.
Mischbereifung bei der GS ist aber kein Problem, sofern die Reifen halbwegs gleiche Eigenschaften haben. Vll. sind dann nicht mehr optimale Schräglagen möglich, aber unfahrbar wird die Gs dadurch nicht.
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genau so ist das
Der Satz "Reifenbindung laut Betriebserlaubnis beachten" steht übrigens proforma in jeder der neuen Zulassungsbescheinigungen für Motorräder drin
Laut TÜV Südwest gibt es aber für die GS keine Marken - oder Fabrikatsbindung durch die Betriebserlaubnis , folglich ist der Zusatz im Fahrzeugschein also überflüssig bzw ohne weitere Bedeutung
Reifen müssen also nicht im Satz gewechselt werden nur weil man ein anderes Fabrikat oder gar einen anderen Hersteller ausprobieren will
Diese Aussage gilt natürlich nur für die GS500 , bei anderen Maschinen müßt ihr euch selbst über die entsprechenden Bestimmungen informieren