Thema: bilderrätsel
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 20.09.2009, 23:12:58   #16
Hansafan1985
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch Beitrag anzeigen
Da schützt ein "hab ich als unfallfrei gekauft" nichts.
Unter Ausschluss der Sachmängelhaftung (Privatkauf) kann das schon sehr viel helfen. Arglistige Täuschung fällt dann flach, wenn er tatsächlich unwissend ist, und somit auch zunächst Anfechtung, Rücktritt. Zudem ist wohl ein Schadensersatzanspruch aus §311a II BGB zu verneinen, da ein Vertretenmüssen nicht vorliegt (zumindest sehr schwer zu beweisen). Der Unternehmer hingegen muss sich tatsächlich vergewissern, ob das zu verkaufende Fahrzeug auch tatsächlich unfallfrei ist (der hat ja auch die Möglichkeiten dazu).

Der Spruch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", ist in vielen Fällen schlichtweg falsch!

Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch Beitrag anzeigen
Die 700€ Grenze bedeutet, dass (zumindest hab ich das in irgend einem Automagazin gesehen) erst ab einem Schaden von 700€ das Fahrzeug nichtmehr als "unfallfrei" deklariert werden darf, bzw. der Zwischenfall nicht verschwiegen werden darf.
Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass ein Mangel bis 700€ verschwiegen werden darf. Das wäre doch sehr unbillig und hebele die Sachmängelhaftung zu einem großen Teil aus. Ab wann ein Unfall ein Unfall ist, stellt ja nochmal eine ganz andere Frage dar.


Aus diesem Grund, weil juristische Bewertungen einigermaßen sicher nur sehr schwer aus der Entfernung des Internets zu geben sind, halte ich mich aus diesen Diskussionen regelmäßig raus, und kann das nur jedem Laien (der ich auch bin (noch)) raten. Dadurch kommt halt sehr viel Quatsch in den Umlauf.
  Mit Zitat antworten