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Alt 14.10.2009, 13:02:43   #20
berndy
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Bei dieser Geschichte geht es Manipulationen an Tachometern bzw. Wegstreckenzählern z.B. um ein 350000 km gelaufenes Fahrzeug als ein nur 95000 km gelaufenes zu verkaufen. Oder um mit einem Lkw, der nur max. 85 km/h laufen darf 120 km/h zu fahren, bzw. bei Mietwagen um weniger km bezahlen zu müssen usw.

Darunter würde z.B. fallen: A hat vor, in einem Jahr das Motorrad zu verkaufen. Allerdings fährt A 20000 km im Jahr. Die Mühle hat schon 20000 km. Ein Motorrad mit nur 20000 km verkauft sich aber besser als eins mit 40000 km. Aus diesem Grund beschließt A die nächsten 20000 km ohne Tachowelle zu fahren. Das wäre dann nicht nur ein betrug, wenn er dem Käufer die zusätzlich gefahrenen 20000 km verschweigen würde, sondern auch ein Vergehen gegen den § 22b StVG. Ein Vergehen nach § 268 StGB Fälschung technischer Aufzeichnungen schließt der BGH allerdings dabei aus (7.2.80 (BGHSt 29, 204) Der kilometerstand ist keine technische Aufzeichnung und auch keine Urkunde.

Das hat mit dem Austausch eines defekten Tachos nichts zu tun.

Selbstverständlich ist es nicht illegal einen kaputten Tacho auszutauschen oder weil einem ein anderer besser gefällt. Es wäre aber Betrug und damit illegal, wenn man beim Verkauf die tatsächlich gefahrenen Kilometer nicht korrekt angeben oder zumindest darauf hinweisen würde, dass das Motorrad mehr gelaufen ist, als auf dem Tacho steht.

Man muss sich mit dem Käufer nur einig werden, wie man das bezahlen lässt.
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