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Alt 16.10.2009, 11:29:15   #7
icumblood
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*g
So einfach kann es manchmal sein :thumbsup:

Steht doch drin.
Zitat:
Die Voraussetzungen für ein abnahmefreien Anbau der AHK nach §19 Abs.3 STVZO sind wie folgt:

die Anhängerkupplung muss eine EU-Zulassung haben (Prüfzeichen mit e beginnend).
Zitat:

spätestens bei der nächsten Befassung (Halterwechsel) in die Fahrzeugpapiere unter Vorlage der Einbauanleitung bei der Zulassungsstelle eingetragen werden.
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...Wird es Nass
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Geändert von icumblood (16.10.2009 um 11:31:44 Uhr)
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