
*g
So einfach kann es manchmal sein :thumbsup:
Steht doch drin.
Zitat:
Die Voraussetzungen für ein abnahmefreien Anbau der AHK nach §19 Abs.3 STVZO sind wie folgt:
die Anhängerkupplung muss eine EU-Zulassung haben (Prüfzeichen mit e beginnend).
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Zitat:
spätestens bei der nächsten Befassung (Halterwechsel) in die Fahrzeugpapiere unter Vorlage der Einbauanleitung bei der Zulassungsstelle eingetragen werden.
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