Als Nachweis der Betriebserlaubnis für ein zulassungspflichtiges Fahrzeug (das sind Pkw, Lkw, Krad, Traktor, Anhänger nicht aber Mofa, Kleinkraftrad und Leichtkraftrad, die sind nur betriebserlaubnispflichtig) gilt die Zulassungsbescheinigung bzw. bei älteren Fahrzeugen der Fahrzeugbrief und der Zulassungsschein (Fahrzeugschein).
Eine Abschrift der allgemeinen Betriebserlaubnis, wie bei zulassungsfreien aber betriebserlaubnispflichtigen Fahrzeugen, gibts also nicht. Dazu ist die Zulassungsbescheinigung da.
Hast du beim Kauf keinen Brief oder eine Zulassungsbescheinigung mitbekommen, könnte das einen Grund haben. Z.B. das Fahrzeug ist geklaut oder der Brief/die Zulassungsbescheinigung ist einfach verloren gegangen.
Ist das Fahrzeug geklaut, gehört es dir gar nicht, dann gehört es noch dem eigentlichen Eigentümer und du musst es zurückgeben. Wie du dein Geld wieder bekommst, ist deine Sache. Musst du dir beim Verkäufer, dessen Name und Anschrift du ja bestimmt hast, zurückfordern.
Ist der Brief/die Zulassungsbescheinigung nur verloren gegangen ist das kein Problem. Kostet nur etwas Geld und Aufwand. In diesem Fall gehst du zur Zulassungsstelle, dort musst du vermutlich eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass der Brief tatsächlich verloren gegangen ist, dann bekommst du, selbstverständlich gegen eine horende Gebühr, einen neuen ausgestellt.
Wie erfährst du nun, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde?
Schreib dir die Fahrgestellnummer und, falls bekannt, das letzte Kennzeichen auf und geh zu deiner örtlichen Polizeidienststelle. Wenn du bei den Kollegen dort freundlich nachfragst, werden die mal nachschauen, und das sogar kostenlos.
Ansonsten fällt das mit Sicherheit bei der Zulassungsstelle auf.
Vorsicht mit den Fahrzeugbriefen bzw. den Zulassungsbescheinigungen II. Wer die Dinger besitzt, wird allgemein dem Anschein nach als Eigentümer betrachtet (unabhängig davon, wer als Halter eingetragen ist). Das Gegenteil nachzuweisen wird manchmal recht schwierig. Deswegen haben die Dinger nichts im Fahrzeug verloren. Die hält man am besten unter Verschluss.
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