Zitat:
Zitat von mercilessreaper
naja ich tippe mal auf zusätzlich Betrug.
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glaubsch auch.
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, bla bla bla, daß er durch
Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
hansafan?