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Alt 28.12.2009, 15:01:03   #5
icumblood
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Zitat:
ich habe heute morgen ein Auto (Fahrer älteres Semester mit Hut) auf der Beschleunigungsspur rechts überholt
Da musst ich nachhaken,

Bist du auf die Autobahn aufgefahren. Und hast den Beschläunigunsstreifen Zweckmäßig benutzt.
ODER hast du den Beschläunigungsstreifen zum nur zum Überholen Genutzt? Das währe dann nämlich nicht legal.
Beschläunigunsstreifen muss voll ausgenutzt werden.
Und ist zum (wie der name schon sagt ) Beschläunigen auf Autobahngeschwindigikeit.

JE nach nach gegebenheit kann man den Beschläunigungstreifen auch "erweitern" und den Standstreifen benutzen.

Über solch Stestosderon gewunkene Gesten würde ich mich nicht beunruhigen lassen.
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Geändert von icumblood (28.12.2009 um 15:05:30 Uhr)
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