Außerbetriebzulassung - neu TÜV machen?
Habe meine Maschine am1. SEP 2009 außer Betrieb gesetzt, damit der Verkäufer von der Steuer entlastet wird. HU fällig März 2010.
Ab welcher Standzeit muss man TÜV neu machen wenn man wieder in Betrieb setzt? Stimmt das mit den 6 Monaten?
Bekomme ich TÜV mit nicht eingetragenen Teilen, also erstmal eintragen lassen und dann erst TÜV? Darf ich in der Zeit ohne TÜV rumfahren? Also nur ums prüfen zu lassen, bzw. eintragen und auch wegen den Papieren dann umschreiben.
Der Versicherung ist das mit TÜV egal, oder? Die versichert das so, oder so? Bei der Beantragung einer Doppelkarte brauchen die was genau von mir?
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