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Alt 25.01.2010, 15:03:02   #5
berndy
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Mittlerweile gibt es durch die Änderung der StVZO bzw. die Einführung der FZV Verwirrungen.

Früher war es so, dass bei einer vorübergehenden Stilllegung diese sich nach einem Jahr automatisch in eine endgültige Stilllegung umwandelte. Nach einem Jahr war es dann egal ob noch TÜV drauf war oder nicht, man musste eine Vollabnahme machen. Die Frist konnte man auf Antrag nochmals um ein halbes Jahr verlängern, also max. 18 Monate.

Dies wurde nun mit Einführung der neuen FZV vom 01.03.2007 geändert. Es heißt jetzt nicht mehr Stilllegung sondern Außerbetriebsetzung und die Frist beträgt nicht mehr max. 18 Monate sondern 7 Jahre.

Wenn man noch eine gültige Hauptuntersuchung (HU) hat, kann man innerhalb der Gültigkeitsfrist problemlos wieder zulassen.

Spätestens nach 24 Monaten (bei Neufahrzeugen 36 Monate) ist aber die HU abgelaufen.

Dass die HU nach 6 Monaten Außerbetriebsetzung ablaufen würde, ist mir nicht bekannt, konnte ich auch nicht finden.

Dann hat man ein Problem. Ohne gültige HU wird die Zulassungsstelle das Fahrzeug nicht zulassen. Also muss man vorher zur HU.

Wie, findet man im § 10 Abs. 4 FZV. http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php

Ich würde das aber vorher mit der Versicherung abklären, ob das auch mit der Deckungskarte abgedeckt ist und es mit der Zulassungsstelle auch absprechen (vorher mal anrufen und fragen, wie die es handhaben). Sicher ist sicher.

Fahrten ohne Kennzeichen sind nicht erlaubt. Die Kennzeichen müssen auch außen am Fahrzeug fest und vorschriftsmäßig angebracht sein.

Früher gabs von der Zulassungsstelle extra Vorführscheine, wo man das nochmals schriftlich hatte, die sind aber (laut unserer Zulassungsstelle) nicht mehr vorgesehen.

So habe ich es bei meiner GS damals (2001) gemacht: Keine gültige HU mehr und abgemeldet - zur Versicherung, Doppelkarte geholt, zur Zulassungsstelle, Kennzeichen zuteilen und prägen lassen, Vorführschein geholt, Doppelkarte dort gelassen, Versicherungsschutz wurde ja mit dem Vorführschein bestätigt, Kennzeichen montiert, zum TÜV HU gemacht, zurück zur Zulassungsstelle, in 2 Tagen wars erledigt. Der Vorführschein hat, glaube ich, nichts gekostet oder nur 5 Mark. Ein rotes Kennzeichen (jetzt Kurzzeitkennzeichen) hätte mehr gekostet, es käme derzeit auf ca. 40 €.

Hauptsächlich gehts darum, dass das Fahrzeug versichert ist und man das Kennzeichen jemandem zuordnen kann.

https://www.berlin.de/labo/kfz/diens...gen/index.html
Da kann man sich auch mal durchklicken und nachlesen.

Geändert von berndy (25.01.2010 um 15:09:28 Uhr)
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