Zitat:
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Zitat von Jim Knopf
He King,
sag ich doch schon die ganze Zeit, dass der hintenreinfährt Schuld hat.
Und Ihr wollt mich eines besseren belehren!
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ich weiss nicht wie blauäugig jemand sein kann.....
so einfach ist das nicht, btw ich studiere jura, du kannst immer noch als vorausfahrender ein mitverschulden gemäß § 254 BGB bekommen...... wie in dem Fall mit dem taxi, da wundert mich allerdings warum der das nicht bekommen hat... wenn er die 35 € nicht zurückbekommen hat dann hat er mitverschulden gem. § 254 BGB