Zitat:
Zitat von Martin_246
Ist "Schutz" für den Verkäufer, damit seine Artikel wenn ihn nur einer will nicht nur für nen Euro weg geht.
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Dann weiß ich nicht, warum
a.) der Bieter das nicht sehen soll
b.) warum ich denn einen "Startpreis" >1,- anbiete
Es gab mal eine Klausel, das eine Versteigerung ein rechtlich gültiger Kaufvertrag darstellt, das wird ja somit komplett aufgehoben.
Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
Die ganz große Schnäppchenzeit ist bei Ebay leider vorbei.
Dafür sinds es mittlerweile zu viele Käufer, die Ladenpreise zahlen wollen...
Da braucht man schon viel Glück für ein Superschnäppchen.
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Das hatte ich am Wochenende.
Ich habe eine Kugelpoliermaschine (für unseren Billardverein) für 162,- ersteigert, der Normalpreis liegt bei 279,- €, also knappe 120 € gespart.