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Alt 16.04.2004, 10:04:18   #9
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Zitat:
Zitat von XPulse
@lookooloo: Eindeutig nein.

Die Dinger müssen zwar nicht zum TüV - dürfen aber auch nur bauartgenehmigte Teile verwenden!
hmm aber wenn ich nun eine 6V anlage "Licht" zu einer 12V umbau ist das ja nicht bauartbestümmt oder ? ist ja nicht Original, und wenn ich dan n auch noch ne PVL Zündung einbau sowie Bremsscheibe nicht bei s81 sonder bei einer s51 dann brauch ich also was ?

Tüv

also die 12V anlage hat ein futzigemacht super teuer 500dm
aber egal und dern hatte auch die anderen sachen gesehn und sachte mir nicht das ich zum tüv oder co muss!

neben bei wo soll das eingetragen werden ? in den Brif
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