Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 18.03.2010, 19:25:44   #5
Hansafan1985
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Grundsätzlich bestehen auch bei Gebrauchtsachen Gewährleistungsrechte. Insoweit schonmal richtig.

Du hast nun einen Anspruch auf Nacherfüllung, wenn bei Gefahrübergang die Sache mangelhaft war. Das war sie ja bekanntlich, in den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon von Anfang an vorlag (Beweislastumkehr). Du kannst also nach eigener Wahl die Beseitigung des Mangels oder Neulieferung vom Verkäufer verlangen! Der Mangel wurde aber schon woanders behoben, ohne dass du dem Händler die Möglichkeit der zweiten Andienung gegeben hast. Die Nacherfüllung ist vorrangig, den Ersatz der Werkstattkosten vom Verkäufer zu bekommen ist, so wie der Fall geschildert wurde, nicht möglich. Pech gehabt!

Edit: Garantie ≠ Gewährleistung

Geändert von Hansafan1985 (18.03.2010 um 19:30:35 Uhr)
  Mit Zitat antworten