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Alt 19.03.2010, 13:46:30   #13
cha0s
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wenn die genannte distanz fehlt, kann man dem händler nicht mal grobe fahrlässigkeit vorwerfen. die schwinge verbiegt sich -wenn überhaupt- nicht so stark, dass es auffallen würde. er hätte das rad ausbauen und den träger abziehen müssen- gemäß inspektionsplan ist das aber für keine arbeit vorgesehen.
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