Zitat:
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Zitat von Jim Knopf
Servus,
ohne jetzt wieder Endlosdiskussionen anzuheizen, war dieser Scheinwerfer wie Knut ihn jetzt hat bei mir eingetragen. Da dieser Scheinwerfer als 1 Scheinwerfer gilt und nicht als 2 ist es kein Problem den zu fahren.
Bei den Neuen ist die Glasscheibe getrennt, also 1 Scheinwerfer für Abblendlicht und 1 Scheinwerfer als Fernlicht.
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das heißt also, wenn ich jetzt jemanden finde, der mir den einträgt bekomm ich keine probleme mim tüv ansonsten vor jedem tüv scheinwerferwechsel oder wie?
bin da jetzt leicht verunsichert.