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Alt 18.04.2004, 21:28:10   #57
knut
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Zitat:
Zitat von Jim Knopf
Servus,

ohne jetzt wieder Endlosdiskussionen anzuheizen, war dieser Scheinwerfer wie Knut ihn jetzt hat bei mir eingetragen. Da dieser Scheinwerfer als 1 Scheinwerfer gilt und nicht als 2 ist es kein Problem den zu fahren.

Bei den Neuen ist die Glasscheibe getrennt, also 1 Scheinwerfer für Abblendlicht und 1 Scheinwerfer als Fernlicht.
das heißt also, wenn ich jetzt jemanden finde, der mir den einträgt bekomm ich keine probleme mim tüv ansonsten vor jedem tüv scheinwerferwechsel oder wie?
bin da jetzt leicht verunsichert.
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