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Alt 29.03.2010, 09:00:16   #11
berndy
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@Saugwurmmensch Es gibt in der Tat hier verschiedene Ansichten. Es kommt halt auf die Sichtweise des Dienstherren an. Bei der Einführung der FzV und dem damit verbundenen Streichen einiger §§ in der StVZO hat der Gesetzgeber offenbar einige Sachen übersehen bzw. absichtlich oder unabsichtlich nicht explizit geregelt. Die Bestimmungen des § 3 FzV sind etwas zu allgemein gehalten.

Dadurch wollen halt einige erkannt haben, dass die Zulassung trotz erloschener BE eben nicht gleichzeitig erlischt.

Für Polizeibeamte ist das maßgeblich, was der Dienstherr vorschreibt. Wenn der der Auffassung ist, es sei eine Gesetzeslücke, dann bringt es nichts anderer Meinung zu sein (Ober sticht Unter). Die Bußgeldstelle verfolgts dann auch nicht weiter.

"Wes´ Brot ich ess´, des´ Lied ich sing."

Im Sinne des Erfinders, der Anwender und der Betroffenen ist das aber nicht. es führt zwangsläufig zu Ungleichbehandlungen. Das sollte aber ausgeschlossen sein.
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