Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 30.03.2010, 09:59:53   #5
Multiman
Stammtisch Franken
 
Benutzerbild von Multiman
 
Registriert seit: 06.03.2008
Ort: Kronshagen / Mistelgau (bei Bayreuth)
Alter: 38
Beiträge: 1.928
Baujahr: 1992
Standard

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren grundsätzlich in 3 Monaten, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach in 6 Monaten. (§ 26 III StVG).
__________________
GS 500 E KM-Stand Gekauft:39.393 Aktuelle: 57.000
GPX 600 R KM-Stand Gekauft:50.884 Aktuelle: 54.000
Multiman ist offline   Mit Zitat antworten