Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren grundsätzlich in 3 Monaten, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach in 6 Monaten. (§ 26 III StVG).
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GS 500 E KM-Stand Gekauft:39.393 Aktuelle: 57.000
GPX 600 R KM-Stand Gekauft:50.884 Aktuelle: 54.000
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