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Alt 30.03.2010, 10:02:18   #7
Sgt.Maulwurf
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Zitat:
Zitat von Multiman Beitrag anzeigen
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren grundsätzlich in 3 Monaten, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach in 6 Monaten. (§ 26 III StVG).
ah, ok. dann war das glaub ich dass die punkte nach 2 jahren verfallen.
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