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Alt 01.04.2010, 17:51:51   #45
Snake86
Stammtisch Hamburg
 
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Ohne jetzt alles gelesen zu haben.....
Wie ist denn das eigentlich mit der Betribserlaubnis, wenn sie anders gedrosselt ist, als es in den Papieren steht, erlischt die dann auch? Mein Problem ist, dass Händler XY sie falsch gedrosselt hat und sie deshalb scheiße lief. Der Händler hat die Alpha-Drosslung genommen, die gedrosselten Düsen und die Ansaugstutzen waren auch halb gedrosselt. Also nix Halbes und nix Ganzes . Oder besser gesagt doppelt gemoppelt und viel zu fett. Kein Wunder, dass ich soviel Sprit verbraucht habe.... Ich habe sie also nach dem es mir aufgefallen ist richtig gedrosselt. Jetzt steht in den Papieren die Alpha-Drosslung, ich habe die Plätchen aber rausgenommen und sie mit der anderen Variante richtig gedrosselt. Hieß ja auch wäre besser. Natürlich hatte ich keinen Bock die Papiere umtragen zu lassen und nochmal Kohle zu bezahlen. Kann ich im Notfall sagen "Keine Ahnung, der Händler hat sie mir gedrosselt und ich habe mich auf die "Fachwerkstatt" verlassen, dass sie es richtig machen und es auch richtig eintragen lassen"??? Oder gilt dann hier auch: "Unwissenheit schützt vor Strahfe nicht"??? Ich meine dann müsste man ja nach jedem Werkstattbesuch kontrollieren, ob richtig gearbeitet wurde und das kann ja nicht jeder.
Der Händler hat mir damals auch zugesichert eine Inspektion zu machen und TÜV hat sie dann neu bekommen. Ich glaube sowieso, dass er sie nicht einmal aufgemacht hat und reingeguckt hat.... A-loch . Hat ja nichtmal einen Ölwechsel gemacht.

Gruß Tanja
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Geändert von Snake86 (01.04.2010 um 18:02:55 Uhr)
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