Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 03.04.2010, 11:14:21   #64
berndy
Super-Moderator
 
Benutzerbild von berndy
 
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.720
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
Standard

Zitat:
Zitat von Snake86 Beitrag anzeigen
Naja, ich fahre ja noch mit 34 PS! Sie hat halt "nur" eine andere Drosslung, als im Schein steht. Dadurch hat sie ja aber nicht mehr Leistung. Ist das das selbe, oder macht das einen Unterschied bei einem schweren Unfall? Das würde mich interessieren. Ich hätte die Drosslung ja auch gerne gleich richtig eingetragen, hätte der Schweißkerl nicht gepfuscht (und das war nicht das Einzige dort, was nicht so lief wie es sollte!) .
Aber hätte, hätte, hätte hilft mir ja jetzt leider auch nicht mehr...
Andererseits, wenn was passieren sollte und ich mein lebenlang zahlen müsste, dann kann ich die Geldstrahfe für die Körperverletzung auch gleich noch mitnehmen .
Wenn eine andere Drossel verbaut als eingetragen ist, ist die Betriebserlaubnis erloschen. Das ist einfach so, weil der Ist-Zustand des Fahrzeugs nicht mit dem Zustand auf dem Papier (Zulassungsbescheinigung II oder Fahrzeugbrief = Nachweis der Betriebserlaubnis) übereinstimmt. Steht ja schließlich die Drosselvariante drin. Man muss es einfach hinnehmen, wie es ist. Dabei spielt es keine Rolle, dass man die Drossel problemlos umgeschrieben bekommt. Das ist zwar in diesem Fall ärgerlich, weils unnötige Kosten sind, aber so ist es eben.

Ob dieser Verstoß im Fall der Fälle auch tatsächlich geahndet werden würde, kann ich im Vorfeld schlecht beurteilen. Das hängt von der Würdigung der Bußgeldstelle bzw. eines Gerichts ab. Und auf hoher See und vor Gericht liegt das Schicksal in Gottes Hand. (Wobei ich persönlich eher zu einer Einstellung des Verfahren wegen geringer Schuld tendiere. Ich sehe darin nur einen Formverstoß).

Was jedenfalls nicht der Fall ist, ist ein Verstoß gegen § 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis. 34 PS sind 34 PS, egal welche Drossel verbaut wurde.

Meiner Meinung nach ergibt sich daraus auch keine Gefahrenerhöhung für die Versicherung. Und realistisch betrachtet ist die Chance, dass das auffällt relativ gering.

Aber die mit "meine Meinung" gekennzeichneten Passagen sind auch nur meine Meinung!

Wenn du es 100 %ig machen willst, lass dir die richtige Drossel eintragen.
berndy ist offline   Mit Zitat antworten