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Alt 09.04.2010, 16:18:59   #6
berndy
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Ich habe mich darüber noch nicht schlau gemacht, brauchte ich bisher nicht.

Soweit mir bekannt ist, soll zumindest zu den normalen Geschäftszeiten eine Anfrage beim KBA in Flensburg mit der EG-ABE-Nr. möglich sein. Eventuell gehts auch über das polizeiinterne Intra- oder Extra-Net.

http://www.kba.de/cln_007/nn_125192/...n__inhalt.html

Wenn ich eine solche Nummer hätte, könnte man die auch mal in google eingeben und sehen, was dabei heraus kommt.

Seit dem die neue EU-Rechtslage in Kraft ist, besteht keine Mitführpflicht mehr für eine EG-ABE. Oft gibts auch nichts schriftliches mehr zu den Teilen. Daher kann die DEKRA meiner Meinung nach die Vorlage solcher Dokumente nicht verlangen, ebensowenig wie ich es kann. Als Nachweis der Übereinmstimmmung gilt alleine die Nummer, die man dann mit der erteilten EG-ABE vergleichen muss.

Wenn man was Schriftliches hat und das Verfahren damit erleichtern kann, sollte man es aber vorlegen.
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