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Alt 10.04.2010, 09:17:20   #1
White
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Standard In Rahmen gebohrt mit Happy End

Hallo ihr,

also als erstes weiß ich nicht genau ob das hier der richtige Forumsteil hierfür ist aber was besseres habe ich nicht gefunden.

Wie ihr ja in meinem Begrüßungspost lesen konntet habe ich mir eine GS 500 gekauft. Die hatte vorne eine Verkleidung. Wo ich zumindest der Meinung war dass sie eine E-Nummer besitzt (hatte den Verkäufer gefragt ob alles eingetragen bzw. legal ist und er bejahte das). Nunja jetzt habe ich sie in die Werkstatt geschafft um sie Drosseln zu lassen und TÜV machen zu lassen und die haben mir erstmal wenig Hoffnung gemacht da die Verkleidung nicht original ist sondern warscheinlich von einer Yamaha Diversion stammt. Damit leider nicht genug um die Verkleidung zu befestigen wurde in den Rahmen ich glaube 2 Löcher gebohrt. Genaue Stelle kann ich euch mal anhand eines Fotos zeigen. Daraufhin meinte die Werkstat dass sie diesen Freitag sowieso den TÜV da haben und den sich die Maschine mal mit anschauen lassen.
Aber sie machen mir keine großen Hoffnungen dass man die durch den TÜV bekommt.

Nun ist halt die Frage: Was kann ich machen. Prinzipiell habe ich ja 3 Möglichkeiten. Den Kaufvertrag anfechten oder mir einen gebrauchten Rahmen kaufen und da alles einbauen. Oder 3. den Rahmen von einem Rahmenschweißer schweißen lassen.

Im Kaufvertrag steht sowas drinne
Zitat:
Zitat von Kaufvertrag auszug
Der Verkäufer sichert zu, dass das Motorrad in der Zeit, in der es sein Eigentum war, keinen Unfallschaden oder sonstige Beschädigungen hatte.
Nun bin ich der Meinung das gebohrte Löcher im Rahmen ja sehrwohl eine Beschöädigung darstellten. An Schäden haben wir im kaufvertrag nur ein paar Kratzer vermerkt.

Das ganze war ein privater Kauf.

Nun die Frage was machen wenn ich mit dem Rahmen so nicht durch den TÜV komme?

Damit dass ich die Verkleidung vorne tauschen muss habe ich mich ja schon abgefunden. Aber alles andere wird ja dann einerseits entweder sehr Kostenintensiv würde ich sagen (schweißen) oder halt sehr Zeitaufwendig (neuer Rahmen und da alles einbauen).

Nun wollte ich von euch mal Wissen was ihr dazu sagt und wie das rechtlich aussieht? Ich brauche ja wohl einen gebrauchten Rahmen der schonmal zugelassen war, denn sonst gilt das ganze ja dann als Neuanmeldung usw. oder?

Geändert von White (26.04.2010 um 07:06:02 Uhr)
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