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Alt 10.04.2010, 09:42:41   #2
berndy
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Dies hier ist wieder so ein Fall: zu wenig Ahnung, vorher nicht schlau gemacht und sich verkauft.

http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__6.html

Rechtsauskünfte und Beratungen sind Sache von Juristen.

Jegliche Veränderungen am Rahmen, auch das Anbringen von Bohrungen, lassen die Betriebserlaubnis erlöschen.

Auch bei einem Privatverkauf darf man keine fehlerhafte Ware verkaufen, wenn der Käufer damit nicht einverstanden ist (dabei kommt es auf den Wortlaut des Kaufvertrags an). Aber das abzuklären ist Sache eines Rechtsanwalts.

Ich würde versuchen den Kauf rückgängig zu machen, da die Verkleidung ja offenbar weder eingetragen noch legal zu sein scheint und der Rahmen angebohrt wurde.

Zunächst würde ich aber mal abwarten, was der Prüfer dazu sagt. Danach würde ich mit dem Verkäufer reden, ihn darauf hinweisen, dass das nicht in Ordnung war, du dich übers Ohr gehauen fühlst und den Kauf rückgängig machen willst. Eventuell wäre auch ein Preisnachlass (in Höhe der zu erwartenden Kosten) verhandelbar.

Lehnt er ab, musst du entscheiden ob du das Ding behalten und einen gebrauchten Rahmen kaufen oder den vorhandenen schweißen lassen willst (falls das überhaupt möglich ist). Ich denke du wirst dann auch noch eine Lampe u.s.w. brauchen.
Oder ob du mal einen Rechtsanwalt befragst.

http://www.juraforum.de/forum/archiv...-r%C3%BCckgabe

Edit:
Das ist aber auch eine Kosten-Nutzen-Frage. Ich weiß ja nicht, was du für die GS bezahlt hast.

Geändert von berndy (10.04.2010 um 09:45:26 Uhr)
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