@hansafan und andere Rechtsexperten: Ich weiß, ich bin als Fahrer / Halter verpflichtet, dass die Karre den Vorschriften entspricht. Auch wenn ein legaler Topf montiert ist, der ab Werk schon zu laut ist.
Aber: Was sagt eigentlich das Kaufvertragsrecht dazu?
Ist das Nichterfüllen einer zugesicherten Eigenschaft (Schalldämpfung im gesetzlich vorgegebenen Rahmen) nicht ein Grund für Wandelung / Minderung / Umtausch innerhalb der Gewährleistungsfrist?
Und: Kann ich innerhalb der Garantiezeit für eventuell entstehende Kosten /Strafzettel / Vorführung beim TUV etc. den Hersteller / Händler in Regress nehmen? Sofern ich nachweisen kann, dass der Pott nicht manipuliert wurde.
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