Zitat:
Zitat von AmigaHarry
...........Im vorliegenden Fall ist es relevant wie groß und wo die Löcher gebohrt wurden. Sind sie in einem festikeitsrelevantem Bereich müssen sie verschlossen werden (+Gutachten!!! - ohne dem erlischt die Betriebserlaubnis trotzdem.....). Sind sie in einem unbedenklichen Bereich kann der TÜV ein Gutachten anfordern oder wenn es sehr trivial ist auch direkt genehmigen (- aber MÜSSEN tut er es nicht.....)
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Zur Abrundung des Themas hier noch ein Hinweis:
Der Rahmen der F - Modelle hat mindestens 4 ca. 6 mm große Löcher an der Unterseite des oberen Rahmenrohres (siehe Bild). In die wird eine abgebogene Nase der Verkleidungshalter gesteckt, die verhindern soll, dass sich der Halter beim Anschrauben in eine im Rahmen eingeschweißte Mutter nicht verschiebt.