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Alt 12.04.2010, 21:22:44   #28
Hansafan1985
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Zitat von borsten Beitrag anzeigen
@hansafan und andere Rechtsexperten: Ich weiß, ich bin als Fahrer / Halter verpflichtet, dass die Karre den Vorschriften entspricht. Auch wenn ein legaler Topf montiert ist, der ab Werk schon zu laut ist.

Aber: Was sagt eigentlich das Kaufvertragsrecht dazu?
Ist das Nichterfüllen einer zugesicherten Eigenschaft (Schalldämpfung im gesetzlich vorgegebenen Rahmen) nicht ein Grund für Wandelung / Minderung / Umtausch innerhalb der Gewährleistungsfrist?

Und: Kann ich innerhalb der Garantiezeit für eventuell entstehende Kosten /Strafzettel / Vorführung beim TUV etc. den Hersteller / Händler in Regress nehmen? Sofern ich nachweisen kann, dass der Pott nicht manipuliert wurde.
Reden wir über Gewährleistung oder Garantie? Gibt Takkoni eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie?

Zur Gewährleistung:
Generell könnte natürlich ein Sachmangel vorliegen, wenn der Auspuff bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufwies, also von Anfang an. Teilweise schwierig zu beweisen, darum die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten. Wann hast du den gekauft? Wenn es längere Zeit her ist, stimme ich Verbali zu, dann kann Takkoni den (gutachtlichen) Nachweis von dir fordern und das würde sich vermutlich nicht rechnen, da zu teuer. Wenn innerhalb der Zeit würde ich dem Händler (!!!) eine Frist zur Neulieferung setzen.

Deliktische Schadensersatzansprüche wegen Eigentumsverletzung aus Mangelfolgeschaden halte ich für ausgeschlossen, da Stoffgleichheit. Somit ist das Integritätsinteresse nicht verletzt. Bezüglich des Bußgeldes ist 823 I BGB auch nicht denkbar, da Vermögensschäden nicht abgedeckt werden. Aus dem Gewährleistungsrecht würde sich der SE Anspruch neben der Leistung für das Bußgeld als Mangelfolgeschaden aus 437 Nr.3 iVm. 280 I BGB ergeben, der ohne Fristsetzung geltend gemacht werden kann.
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