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Alt 16.04.2010, 16:54:55   #2
verbali
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1. Kann ich mit der Bremsscheibe noch weiter fahren?
Nein
2. Hätte der TÜV-Mensch das nicht bemerken müssen?
ja
3. Kann ich im Zweifelsfall entweder dem Verkäufer oder dem TÜV was anhaben?
schwer bis gar nicht
4. Würdet ihr, gesetzt dem Fall, ich bräuchte auf jeden Fall ne neue Scheibe + Bremsbacken mehr Geld in teurere (Lucas & Co) investieren, wenn es euch um die Langlebigkeit ginge?
ja, aber nicht wegen langlebigkeit, sondern wegen Bremsleistung. Wobei die Originale ist schon gut.
5. Wie kann ich demnächst solch unregelmäßigem Verschleiß entgegen wirken?
Könnten die Bremszylinder ungleichmäßig ausfahren, sodass eine Seite mit zu hoher Kraft eine zu punktuelle Flächenpressung auf die Scheibe ausübt, bzw. ist das üblich (bekannt), dass ein Zylinder "klemmen" könnte?..
dem kann man schwer entgegenwirken
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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