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Alt 17.04.2010, 09:47:45   #2
fischli91
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wahrscheinlich fällts nichtmal dem TÜV auf, aber jegliche Leistungsänderung muss beispielsweise der Versicherung gemeldet werden, sonst nennt sich das Fahren ohne Versicherungsschutz. Die kann sich nämlich bei nem Unfall darauf berufen und dann das Geld bei dir holen.

außerdem erlischt dadurch die Betriebserlaubnis mit entsprechenden folgen

die 50€ für Abnahme und Umtragen wirste ja wohl aufbringen können

achja und nicht vergessen, den umgetragenen Fahrzeugschein der Versicherung vorzeigen, bei mir hat eine gescannte Kopie gereicht
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Gruß Fabian



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