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Alt 25.04.2010, 12:15:59   #3
Motorradfreak91
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[QUOTE=berndy;386831]Zeigefinger hoch:

Zitat:
Wenn deine Altersangabe stimmt, begehst du eine Straftat die sich Fahren ohne Fahrerlaubnis nennt und im § 21 StVG mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden kann.

Außerdem gibts Probleme mit der Versicherung, wenn was passiert und jemand merkt, dass deine Gs nicht gedrosselt ist. Das kann dazu führen, dass sich die Versicherung von dir 5000 € wieder holt!
also da ich mit 16 schon a1 hatte bin ich aus der probezeit raus also darf ich sie offen fahren und zum tüv geh ich ja heute zum umtragen aber trotzdem danke ich werde mal nach den angesprochenen fehlern suchen
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