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Alt 23.12.2002, 19:22:28   #14
Gast
 
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Zitat:
Zitat von xenosch
Genaueres sollte eigentlich in der ABE stehen.
Jau...

/zitat_anfang/

TEILEGUTACHTEN
Nr. 24TG0010-00
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blablabla
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VII. Schlußbescheinigung
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blablabla
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Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil...
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blablabla
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Unleserliche Unterschrift
(irgendeinPrüfer)

/zitat_ende/

Nicht vom Hersteller vorgesehene Bohrungen, in diesem Fall LSL, sind meiner Auffassung nach eine technische Änderung und demnach mit beschriebenen Konsequenzen.

greetz
Sascha
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