Zitat:
Zitat von Schnubbi06
Ich hatte im Herbst letzten Jahres auch einen Unfall mit anschließender Fahrerflucht des Autofahrers. Allerdings muss er es bemerkt haben, weil er erst angehalten hat und dann abgehauen ist. Dadurch, dass ich mitten auf der Straße kam und Verkehr kam, konnte ich mir nur die Hälfte des Kennzeichens merken. Mittlerweile wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil sie keine Aussicht auf Erfolg sehen. 
Allerdings ist es so, dass dir das Kennzeichen schon was bringt. Der Fahrer kann dann natürlich immer noch abstreiten, gefahren zu sein und entgeht so seiner Strafe, aber du bekommst zumindest deinen Schaden usw. von der Versicherung bezahlt.
Ich habe jetzt leider gar nichts bekommen.
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So in etwa sieht es aus.
In Deutschland gibt es ein relativ kompliziertes Rechtssystem. Unter anderem ist das in das Strafrecht und das Zivilrecht unterteilt.
Grob gesagt gehts im Strafrechts darum, ob jemand für seine Tat bestraft wird, im Zivilrecht darum, wer den Schaden bezahlt.
Beides ist voneinander unabhängig.
Die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei sind für das Strafrecht zuständig, die machen im Zivilrecht fast gar nichts. Da ist man auf sich selbst gestellt.
Aber, wenn jemand für eine Tat nicht bestraft werden kann, weil man ihm das nicht 100 %ig nachweisen kann, heißt das nicht automatisch, dass er nicht für den Schaden aufkommen muss. Man muss nur selbst vor Gericht klagen.
Z.B. Hund büchst trotz den erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen aus. Man kann den Hundehalter, weil er nichts verkehrt gemacht hat, nicht bestrafen, für den, durch den Hund entstandenen, Schaden ist er aber haftbar.
Wenn man bei einer Unfallflucht das verursachende Fahrzeug ermitteln kann und das auch durch Spurenübereinstimmungen usw. sicher ist, bekommt der Geschädigte wenigstens seinen Schaden ersetzt. Das ist ja auch das, was den Geschädigten am Meisten interessiert.