Hallo,
sch.. Hauptsache dir ist nix schlimmes passiert
Bei Unfall am besten immer einen Rechtanwalt aufsuchen.
(Bei vielen Rechtschutzversicherungen ist der volljährige Nachwuchs, noch bei den Eltern mitversichert)
Wenn der andere Verkehrsteilnehmer nachweislich schuld hat dann kannst du erwarten:
- Ersatz der Fahrerausrüstung (geht auch ohne Belege.. Fotos Preisbeispiele etc.)
- Nutzungsausentschädigung für die Reparaturzeit
Dürften inzwischen mehr als 40 € pro Tag sein. Wird aber meisten auf ca. 10 Tage gekürzt
- Reparaturkosten bis maximal 129 % der Schätzpreises (Gutachten)
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Beispielrechnungen:
1.)
Schätzpreis 1000 €
Reparaturkosten lt. Gutachten 1290 €
Dann bekommst du (wenn du selber reparierst)
1290€ - Umsatzsteuer also 1045 €
2.)
Reparaturkosten lt. Gutachten 1350 €
Dann bekommst du nur 1.000 €, also den Schätzpreis.
Das kaputte Motorrad ist dann aber Eigentum der Versicherung.
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Gruß Krafti
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Geändert von krafti (13.05.2010 um 02:08:11 Uhr)
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