Thema: Garantiefall?
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Alt 15.05.2010, 11:34:58   #6
Hansafan1985
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Zitat von cha0s Beitrag anzeigen
die händler müssen schon garantie auf ihre arbeiten geben- m.E. hat das geräusch aber nix mit der reparatur von damals zu tun, zumal das schon n jahr her ist.
Nö, müssen keine Garantie geben, dafür aber Gewährleistung. Mängelansprüche verjähren erst nach 2 Jahren. Da es sich um einen Werkvertrag handelt, erfolgt die Beweislastumkehr schon nach Abnahme des Werkes. Das heißt, du müsstest beweisen, dass das Werk von Anfang an mangelhaft war. Falls dir das gelingt (ist regelmäßig sehr schwierig), kannst du zunächst Nacherfüllung (in welcher Form wählt der Händler) verlangen.

Wenn man sich, wie hier gelegen, diese Regelungen mal überlegt erscheinen die sehr vernünftig, sollte es wirklich nur der Kettendurchhang o.ä. simples sein.
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