Eine Straße ist in verschiedene Bereiche aufgeteilt.
Innerorts meistens von Häuserflucht links zur Häuserflucht rechts. Da gibts die Gehwege, die Fahrbahn eventuell noch Sonderwege (Busspur) usw.
Außerorts ist eine Straße oft auf die eigentliche Fahrbahn begrenzt, eingebettet in die Randstreifen, die Bankette und die Böschungen.
Die Fahrbahn stellt das dar, was dem Kraftfahrzeugverkehr zur Verfügung gestellt wird. Das ist meistens rechts und links mit Fahrbahnbegrenzungslinien Z 295 markiert. Die Fahrbahn kann mit der Leitlinie Z 340 oder auch mit der Fahrstreifenbegrenzungslinie, wieder Z 295, in einzelne Fahrstreifen unterteilt sein.
Es gibt Straßen deren Fahrbahn so schmal ist, dass eine Unterteilung in Fahrstreifen nicht zweckmäßig ist.
Auch da ist überholen zulässig wenn man einen seitlichen Mindestabstand von 1 Meter einhalten kann.
Ein anderer Fahrstreifen ist also nicht erforderlich.
Wenn die von § 5 StVO geforderten Voraussetzungen gegeben sind, darf man auch überholen.
Ein Fahrstreifen ist nicht gleichbedeutend mit Fahrspur! Das wird aber oft verwechselt.
Fahrstreifen haben normalerweise eine Breite von 2,75 bis 3,75 Meter.
Die Fahrspur ist fahrzeugabhängig und beschreibt eigentlich nur den Platz den das betreffende Fahrzeug benötigt, also die Außenabmessung, im Straßenverlauf.
http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenquerschnitt