Aufgrund der Unfallbeschreibung kann ich mir kein richtiges Bild von dem Unfall machen und schreibe daher nichts dazu.
Nur allgemein:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_02.php
In Kommentaren ließt man, dass das "möglichst weit rechts" relativ zu sehen ist. Es braucht niemand durch Pfützen oder Schlaglöcher zu fahren damit er möglichst weit rechts fährt. Allerdings ist es auch so, dass man bei Gegenverkehr notfalls auch anhalten muss, wenn es zu eng werden würde. Das ergibt sich aus den allgemeinen Regeln aus dem § 1 StVO. Das gilt für beide Parteien. Dann muss man sich verständigen, wer zuerst fahren soll.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php
Hier verweise ich auf den Abs. 1. Auch wenn nach der allgemeinen Regel innerorts 50 km/h (absolute Höchstgeschwindigkeit) erlaubt waren, kann das zu schnell gewesen sein, weil es für die betreffende Verkehrslage eben doch zu schnell war. Das nennt man "relative Höchstgeschwindigkeit".
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php
Ich denke mal, dass die Kollegen als Unfallursache eine Kombination aus einem Verstoß gegen § 2 StVO (Rechtsfahrgebot) und § 3 StVO (relative Höchstgeschwindigkeit) annehmen.
Ob man dem Traktorfahrer überhaupt einen Verstoß vorwerfen kann, kann ich aus der bisherigen Schilderung nicht erkennen. Dazu müsste man das Fahrzeug vermessen, schauen ob er hätte noch weiter rechts fahren können... Man müsste prüfen, ob er den Unfall durch ein anderes Verhalten hätte vermeiden können.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_16.php
Schall-Warnzeichen sind kein "Muss", man darf. Man kann also nicht verlangen, dass der andere hätte aufmerksam machen müssen. Man muss schon selber aufpassen.
Im Übrigen gilt das Prinzip des offenen Rechtswegs. Jener, welcher sich unrecht behandelt fühlt, kann seine Rechtsmittel ausschöpfen. D.h. man kann sich einen Rechtsanwalt nehmen und vor Gericht sein Recht erkämpfen (oder man bekommt bescheinigt, dass man nicht im Recht ist).
Oft ist das, was als Recht gesprochen wird, aber irgendwo zwischen den Ansichten der einen und den Überzeugungen der anderen Seite.