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Alt 25.06.2010, 08:42:52   #29
Hansafan1985
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Primär gilt die Nacherfüllung! Von vornherein zurücktreten geht jedenfalls nicht. Und dass hier arglistig getäuscht wurde, ist bei dem knappen Sachverhalt nicht grds. zu vermuten. Auf jeden Fall mit dem Verkäufer zunächst sprechen!