Dezidiert: NEIN!!!
1. Wenn du einen Nachrüstauspuff mit ABE hast DARF DER NICHT MEHR DB haben als der originale im Typenschein/Zulassungsschein eingetragen hat. Steht für den originalen 94DB drinnen, darf auch der Nachgerüstete nicht mehr haben. Das ist oft ein Problem weil die ja mit der Zeit lauter werden können. Solltest du damit an einen Technikzug geraten wird gnadenlos abgestraft (ab 100DB bist du auch sofort das Taferl los.....), egal ob du was verändert hast oder nicht.......
2. Hast du einen Auspuff den du mittels Prüfung (z.B. MA in Wien) eintragen hast lassen (das ist KEINE ABE), gilt der dabei eingetragene Wert - und der kann vom originalen im Typenschein abweichen, da Einzelzulassung......(ist nicht bei jeder Prüfsstelle/Bundesland gleich) - bei 99DB ist aber heute in jedem Fall Schluss.
Wenn du ohne DB-Killer unterwegs bist mußt du schon sehr viel Glück und einen "verständnisvollen" Rennleiter haben um deine Nummertafel zu behalten. Das ist einfach viel zu laut.... Mit sachte "getunten" DB-Killern geht das aber meist gut aus (ausser man trifft akkurat auf die Techiktruppe....)
Zu unseren nördlichen Freunden würde ich aber so nicht fahren - die sind da, sagen wirs mal so - etwas empfindlicher......!
Ich habe 2002 eine Gesetzeslücke (Definition der Messmethode) bei der Umstellung unserer nationalen Gesetze auf EU-Gesetz ausgenutzt und damals an meiner Aprilia eine Anlage mit 104DB eingetragen bekommen - das geht heute nicht mehr und führt immer wieder zu belustigenden Situationen mit der Rennleitung bzw. zu langen Gesichtern bei ebendenselben.....nur könne sie "leider" nichts machen, da eine einmal ordnungsgemäß erteilte Einzelgenehmigung durch eine nachträgliche Gesetzesänderung nicht egalisierbar ist....... das musste auch schon ein Mitglied der bayrischen Rennleitung zur Kenntnis nehmen - nach fast 40min telefonieren...