Zitat:
Zitat von cha0s
dann formulier ich es anders: da es eine freigabe von suzuki gibt, in der keine reifenbindung auftaucht, kann man alles fahren was auf die felge passt. zum thema mischen wurde ja schon viel gechrieben.
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Achso?
Das glaube ich nicht.
Der Hersteller kann, darf und wird nur die Reifen freigeben, die er selbst auf der Maschine getestet hat.
Nicht freigegeben (bzw. "gemäß Betriebserlaubnis ...") kann Probleme geben.
Für neuere Reifen muss dann der Reifenhersteller die Freigabe herausgeben.
In beiden Fällen tauchen bei der GS PiPo und Co natürlich nicht auf.
Ergo gibt es da eine versicherungstechnische Lücke.