Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
btw: Wenn du ein Haustier (Pferd, Hund, Katze) umkachelst, muss die Haftpflicht des Halters für deinen Schaden aufkommen.
Also keine Angst, dass man das edle Rennpferd bezahlen muss. Das hat auf er Straße nämlich nix zu suchen.
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Du meinst die Tierhalterhaftung nach
§ 833 BGB. Für Haustiere als Luxustiere hast du Recht, dort gilt die reine Gefährdungshaftung.
Ist das Haustier aber ein Nutztier (bei Pferden nicht gerade selten), so kann sich der Halter nach Satz 2 exkulpieren, d.h. er hat zu beweisen, dass das Entlaufen des Tieres ohne sein Verschulden erfolgte. Das "muss" ist also durchaus zu relativieren.
Für die Beschädigung des Tieres wird man als Fahrer natürlich ohne eigenes Verschulden nicht aufkommen müssen.