@ Atze Die HU muss gültig sein, egal ob das Fahrzeug in Betrieb ist oder nur herum steht. Es ist auch unerheblich, ob das Fahrzeug in der Garage oder im öffentlichen Verkehrsraum oder auf einem Anhänger steht.
Insofern ist der Gedanke beim Anhängertransport das Kennzeichen von der GS abzuschrauben nicht verkehrt.
Der Anhängertransport ansich ist natürlich nicht verboten.
Wenn man keine Punkte haben will, ist das vermutlich die sicherste Variante.
Ich würde aber das Risiko eingehen und einfach so zum TÜV-Termin fahren. Ich wurde in den 30 Jahren, in denen ich Auto und Motorrad fahre 5 mal kontrolliert. Also durchschnittlich alle sechs Jahre einmal. Die Gefahr, gerade dann kontrolliert zu werden, ist also ziemlich gering - allerdings auch nicht ausgeschlossen. Da ich keine Punkte habe und auch nicht in der Probezeit bin, wäre mir das dann auch egal. Die 40 € würden mich am meisten ärgern.
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