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Alt 02.01.2003, 00:40:14   #2
Gast
 
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du musst nach dem entdrosseln mit dem Gutachten zum TÜV. Das Gutachten bekommst du vom SUZUKI Händler oder hier im Archiv.
Dann mit der Bescheinigung vom Tüv zur Zulassungsstelle.

Melden musst du es der Versicherung glaube ich auch...